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Wappen der Gemeinde Bösdorf

Informationen zum Jahreswechsel 2025/2026

Die Gemeinde Bösdorf weist darauf hin, dass gemäß § 23 (1) der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetzes ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere in der Nähe von reetgedeckten Häusern und anderen brandempfindlichen Gebäuden, besteht und bittet um Verständnis und das Mitwirken aller Einwohner:innen.

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